Bundesübungen

2022 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2021 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2022 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.